Der/ die Antragstelle/In einer Forschungsarbeit erhält nach Antrag die Berechtigung die Räumlichkeiten des Vereins zu nutzen, um eine individuelle künstlerische oder forschungsorientierte
Schauspielsarbeit auszuführen.
Für den Zeitraum des zu realisierenden Arbeitsprozesses trägt das Forschungsmitglied anteilig die Mietkosten.
Mit der Bewilligung des Projekts im Rahmen des Vereins, erhält das Foschungsmitglied freien Zugang zu sämtlichen Veranstaltungen, Kursangeboten und anderen Aktivitäten des
Vereins.
Nach Beendigung des Forschungsarbeit muss die Raumnutzung wieder vom Neuen beim Vorstand beantragt werden.
Die Raumkosten können durch den Vorstand im besonderen Fall ermäßigt oder erlassen werden.
Das Forschungsmitglied verpflichtet sich, die Ergebnisse des im Verein durchgeführten Arbeitsprozesses intern (oder öffentlich), zwecks protokollarischer Dokumentation, zu
präsentieren.